Was bezahlt Ihre Krankenkasse?

Da ich eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg habe reicht es, wenn Sie zum Erstgespräch und dann zu Beginn jedes weiteren Quartals ihre Krankenversichertenkarte mitbringen, so wie Sie es auch bei anderen Arztbesuchen gewohnt sind. Ihre Versicherung übernimmt die ersten Gespräche ohne einen weiteren Antrag ihrerseits. Die ersten fünf bis sieben Gespräche sind Probegespräche, in denen ich die Indikation für eine Verhaltenstherapie abkläre und wo Sie sich einen Eindruck verschaffen können, ob Sie sich in meiner Praxis und bei mir gut aufgehoben fühlen können. Das sogenannte "Bauchgefühl" ist ein wichtiger Indikator für Ihren Therapieerfolg.
Wenn Sie sich entscheiden bei mir eine Verhaltenstherapie durchführen zu wollen, halte ich alle Formulare bereit, die Sie benötigen, um weitere Therapieeinheiten von ihrer Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet weitere 24 Therapiesitzungen à 50 Minuten, eine Langzeittherapie 60. Maximal zahlt ihre Krankenkasse 80 Sitzungen.

Sollten Sie privat versichert sein und besitzen Sie ebenfalls eine Versichertenkarte, so bringen Sie diese bitte auch zum Erstgespräch mit. Sie sollten sich dann mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, mitteilen, dass Sie bei mir eine Verhaltenstherapie machen möchten und sich die entsprechenden Antragsunterlagen von ihrer Versicherung zuschicken lassen und mitbringen.
In der Regel übernimmt Ihre private Versicherung bzw. die Beihilfe alle notwendigen Leistungen.

Nur Leistungen, die Ihre Versicherung, ob gesetzlich oder privat, nicht übernimmt, beispielsweise Bescheinigungen oder Befundberichte, die Sie für sich benötigen, würde ich Ihnen bei Bedarf privat in Rechnung stellen.